Ausschreibungen
Informationen zur Kinderarbeit: Gemäß dem IAO – Übereinkommen Nr. 182 vom 17.06.1999 soll der Erwerb von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit vermieden werden.
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Informationen zur Kinderarbeit: Gemäß dem IAO – Übereinkommen Nr. 182 vom 17.06.1999 soll der Erwerb von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit vermieden werden.
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