
Eine ganz besondere Stellung in der Region nimmt Frankenthal als Schulstandort ein und erfüllt in hervorragender Weise seine Mittelzentrumsfunktion. Das Schulangebot ist quantitativ und qualitativ gut. Rund 9.000 Schülerinnen und Schüler aus der Stadt und dem Umland besuchen Frankenthaler Schulen. Die Stadt ist Träger von zehn Grundschulen, zweier Realschulen plus, einer integrierten Gesamtschule, zweier Gymnasien, einer Berufsbildenden Schule und von drei Förderschulen. Die Stadt unterhält auch ein Schullandheim.
Hinzu kommt das Pfalzinstitut für Hörsprachbehinderte mit Internat und Berufsschule in Trägerschaft des Bezirksverbandes Pfalz und die Freie Waldorfschule in privater Trägerschaft.
Schulen im Sinne des rheinland-pfälzischen Schulgesetzes sind alle auf Dauer angelegte Schularteinrichtungen, die bestimmte Bildungs- und Erziehungsziele verfolgen. In ihnen wird planmäßiger und systematischer Unterricht, der individuelles und soziales Lernen miteinander verbindet, in verschiedenen Fächern, Lernbereichen und Sachzusammenhängen erteilt. Der Auftrag der Schule bestimmt sich aus dem Recht des jungen Menschen auf Förderung seiner Anlagen und Erweiterung seiner Fähigkeiten sowie aus dem Anspruch von Staat und Gesellschaft an Bürgerinnen und Bürger zur Wahrnehmung von Rechten und Übernahme von Pflichten hinreichend vorbereitet zu sein. In Erfüllung ihres Auftrages erzieht die Schule zur Selbstbestimmung in Verantwortung vor Gott und den Mitmenschen, zur Anerkennung ethischer Normen, zur Gleichberechtigung von Frau und Mann, zur Gleichstellung von behinderten und nicht behinderten Menschen, zur Achtung vor der Überzeugung anderer, zur Bereitschaft, die sozialen und politischen Aufgaben im freiheitlich-demokratischen und sozialen Rechtsstaat zu übernehmen, zum gewaltfreien Zusammenleben und zur verpflichtenden Idee der Volkergemeinschaft. Sie führt zu selbständigem Urteil, zu eigenverantwortlichem Handeln und zur Leistungsbereitschaft; sie vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Orientierung in der modernen Welt zu ermöglichen, Verantwortungsbewusstsein für Natur und Umwelt zu fördern sowie zur Erfüllung der Aufgaben in Staat, Gesellschaft und Beruf zu befähigen. Sie leistet einen Beitrag zur Integration von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund. Alle Schule wirken bei der Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf mit.
Das Schulwesen ist in Schularten und Schulstufen gegliedert. Die Schularten wie z. B. die Grundschule, die Realschule usw. umfassen einen oder mehrere Bildungsgänge mit spezifischen Lernschwerpunkten und Lernanforderungen und ermöglichen die Organisation des Unterrichts in entsprechenden Lerngruppen. Die Schulstufen gliedern das Schulwesen nach Altersstufen; sie können eine oder mehrere Schularten umfassen. Sie sichern die gemeinsame Grundbildung und die Abstimmung der Bildungsangebote der Schularten sowie ihrer Abschlüsse und ermöglichen die Durchlässigkeit zwischen den Schularten. Schulstufen sind die Primarstufe, die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe II.
Hinzu kommt das Pfalzinstitut für Hörsprachbehinderte mit Internat und Berufsschule in Trägerschaft des Bezirksverbandes Pfalz und die Freie Waldorfschule in privater Trägerschaft.
Schulen im Sinne des rheinland-pfälzischen Schulgesetzes sind alle auf Dauer angelegte Schularteinrichtungen, die bestimmte Bildungs- und Erziehungsziele verfolgen. In ihnen wird planmäßiger und systematischer Unterricht, der individuelles und soziales Lernen miteinander verbindet, in verschiedenen Fächern, Lernbereichen und Sachzusammenhängen erteilt. Der Auftrag der Schule bestimmt sich aus dem Recht des jungen Menschen auf Förderung seiner Anlagen und Erweiterung seiner Fähigkeiten sowie aus dem Anspruch von Staat und Gesellschaft an Bürgerinnen und Bürger zur Wahrnehmung von Rechten und Übernahme von Pflichten hinreichend vorbereitet zu sein. In Erfüllung ihres Auftrages erzieht die Schule zur Selbstbestimmung in Verantwortung vor Gott und den Mitmenschen, zur Anerkennung ethischer Normen, zur Gleichberechtigung von Frau und Mann, zur Gleichstellung von behinderten und nicht behinderten Menschen, zur Achtung vor der Überzeugung anderer, zur Bereitschaft, die sozialen und politischen Aufgaben im freiheitlich-demokratischen und sozialen Rechtsstaat zu übernehmen, zum gewaltfreien Zusammenleben und zur verpflichtenden Idee der Volkergemeinschaft. Sie führt zu selbständigem Urteil, zu eigenverantwortlichem Handeln und zur Leistungsbereitschaft; sie vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Orientierung in der modernen Welt zu ermöglichen, Verantwortungsbewusstsein für Natur und Umwelt zu fördern sowie zur Erfüllung der Aufgaben in Staat, Gesellschaft und Beruf zu befähigen. Sie leistet einen Beitrag zur Integration von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund. Alle Schule wirken bei der Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf mit.
Das Schulwesen ist in Schularten und Schulstufen gegliedert. Die Schularten wie z. B. die Grundschule, die Realschule usw. umfassen einen oder mehrere Bildungsgänge mit spezifischen Lernschwerpunkten und Lernanforderungen und ermöglichen die Organisation des Unterrichts in entsprechenden Lerngruppen. Die Schulstufen gliedern das Schulwesen nach Altersstufen; sie können eine oder mehrere Schularten umfassen. Sie sichern die gemeinsame Grundbildung und die Abstimmung der Bildungsangebote der Schularten sowie ihrer Abschlüsse und ermöglichen die Durchlässigkeit zwischen den Schularten. Schulstufen sind die Primarstufe, die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe II.

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